Bekanntmachung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Groß Wittensee

Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – EntschVO), der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen ( Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) und den Richtlinien über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinien – EntschRichtl-fF) in den derzeit gültigen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.02.2026 folgende Entschädigungssatzung für die Gemeinde Groß Wittensee - gültig ab 01.03.2026 - erlassen:

Groß Wittensee | Entschädigungssatzung der Gemeinde Groß Wittensee

Kontakt

Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee

Fon: +49 (0) 43 56 / 99 49 - 11 4
Mail: schmidt[at]amt-huettener-berge.de

Zuständiges Amt

Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee

Fon: 0 43 56 / 99 49 - 0
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